| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 10.11.2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.10.2026, 16:09 |
A1: Satzungsergänzung - Netiquette
Antragstext
Die KMV möge beschließen:
- Die Satzung des Kreisverbandes (zuletzt geändert am 15. Februar 2020) wird
wie folgt geändert:
Der Satzung wird folgende Anlage als Bestandteil der Satzung angefügt:
„Anlage
Verhaltens- und Verfahrensregelungen
für vom Kreisvorstand den Mitgliedern angebotene elektronische
Kommunikationskanäle (Netiquette für ein faires Miteinander im Netz).
Wir wollen auf den vom Kreisvorstand angebotenen elektronischen
Kommunikationskanälen einen sachlichen Austausch, bei dem alle Mitglieder gerne
mitdiskutieren. Damit wir das schaffen, haben wir einige Grundregeln:
- Verzichtet auf Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede und Provokation
sowie Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden,
rassistischen, sexistischen, hasserfüllten und/oder gesetzeswidrigen
Äußerungen oder Inhalten.
- Bitte achtet auf einen freundlichen Ton und versucht, eine Diskussion
nicht mit unverhältnismäßig häufigen Wortmeldungen zu dominieren.
- 1Kommerzielle Inhalte sind unzulässig. 2Ausgenommen sind Hinweise auf
kulturelle oder politisch relevante Veranstaltungen. 3Erwähnungen und
Kommentare sollen einen sachlichen Bezug zum Thema des Beitrags oder zu
den Themen des Kreisverbands haben.
- 1Achtet bitte darauf, welche personenbezogenen Daten Ihr in Euren
Beiträgen veröffentlicht. 2Diese sind im jeweiligen Kommunikationskanal
für alle Teilnehmenden frei zugänglich. 3Persönliche oder personenbezogene
Daten Dritter dürfen von Euch ohne Einwilligung nicht veröffentlicht
werden.
- 1Das Urheberrecht ist zu beachten. 2Bei fremden Inhalten müssen die Rechte
für diese freigegeben sein. 3Kennzeichnet auch Zitate als solche und gebt
die Quelle an. 4Für die Aussagekraft Eures Beitrages ist es außerdem
sinnvoll, Zitate als Ergänzung zu Euren eigenen Aussagen kenntlich zu
machen. 5Diese Regeln gelten auch für Verlinkungen.
- 1Es gilt Klarnamenpflicht. 2Jeder Account muss eindeutig einem Mitglied
zugeordnet werden können.
- 1Die Regeln gemäß Ziffern 1.- 6. gelten für alle Beiträge in den vom
Kreisvorstand den Mitgliedern angebotenen elektronischen
Kommunikationskanälen (z.B. Chatgruppen, E-Mail-Verteiler). 2Persönliche
Direktnachrichten zwischen Mitgliedern werden von diesen Regeln nicht
erfasst.
- 1Die Überwachung dieser Regeln obliegt dem Kreisvorstand. 2Er wirkt durch
geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen auf deren Einhaltung hin. 3Dazu
gehört insbesondere ein moderierendes Eingreifen in die Diskussion, die
persönliche Ansprache der Betroffenen und bei wiederholten und groben
Verstößen eine förmliche Ermahnung. 4Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann
der Kreisvorstand zusätzliche Moderator*innen ernennen. 5Bei mehrmaligen
und besonders groben Verstößen gegen Ziffer 1, Ziffer 3 Satz 1, Ziffer 4
Satz 3 sowie Ziffer 5 Sätze 1 und 2 ist, unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit und Ausschöpfung aller geeigneten milderen Mittel, ein
befristeter Ausschluss aus dem oder den Kommunikationskanälen, über die
sich die jeweiligen Vorfälle erstrecken, möglich.
6Hierfür ist folgendes Verfahren nötig: Bei erstmaligem Verstoß erfolgt eine
Ermahnung durch ein Kreisvorstandsmitglied oder eine*n Moderator*in.
7Bei einem zweiten Verstoß kann eine förmliche Ermahnung gemeinsam mit einer
Belehrung durch den Kreisvorstand erfolgen, dass bei weiteren Verstößen ein
befristeter Ausschluss möglich ist. 8Erfolgt danach innerhalb von 12 Monaten ein
weiterer Verstoß, kann ein Ausschluss für zunächst maximal zwei Wochen verhängt
werden.
9Bei wiederholten Verstößen, nach bereits erfolgtem Ausschluss, sowie bei
besonders groben Verstößen, ist ein längerer Ausschluss bis maximal 6 Monaten
möglich.
10Bei besonders groben Verstößen, die die Rechte Dritter verletzen, kann zudem
ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige förmliche Ermahnung erfolgen.
11Besonders grob ist ein Verstoß insbesondere bei strafbaren Inhalten oder
widerrechtlicher Veröffentlichung sensibler personenbezogener Daten. 12Über eine
förmliche Ermahnung und einen Ausschluss entscheidet der Kreisvorstand mit
einfacher Mehrheit, über Ausschlüsse von mehr als 2 Wochen mit 2/3-Mehrheit.
13Ist ein Vorstandsmitglied an einem Vorfall als handelnde oder betroffene
Person beteiligt, ist es von der jeweiligen Entscheidung ausgeschlossen. 14Vor
der Entscheidung istdie betroffene Person über die Vorwürfe zu informieren und
ihr eine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen einzuräumen.
15Bei besonders groben Verstößen kann, bei Gefahr im Verzug für die Rechte
Dritter, für maximal 2 Wochen ein vorläufiger Ausschluss verhängt werden. 16Die
Anhörung der betroffenen Person und die finale Entscheidung des Vorstandes sind
unverzüglich nachzuholen. 17Förmliche Ermahnungen und Entscheidungen erhält die
Person persönlich und schriftlich. 18Die Entscheidung über den Ausschluss muss
mit einer ausreichenden Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen
werden.
19Zu allen Zeitpunkten des Verfahrens soll der Kreisvorstand, wenn möglich und
zweckmäßig, mit den Beteiligten auf eine gütliche Einigung hinwirken, die einen
Ausschluss verhindert.
- 1Bei Verstößen gegen die Klarnamenpflicht gemäß Ziffer 6 wird der
betroffene Account von einem Vorstandsmitglied oder von einer/einem
Moderator*in zur Änderung des Namens aufgefordert. 2Erfolgt die Änderung
nicht binnen einer Woche, kann das Vorstandsmitglied oder der/die
Moderator*in den betreffenden Account so lange von dem jeweiligen
Kommunikationskanal ausschließen, bis die Änderung erfolgt ist.
- 1Verletzt ein Beitrag in einem der Kommunikationskanäle in erheblichem
Maße die Rechte Dritter, kann der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit
dessen Löschung anordnen. 2Vor der Entscheidung ist der betroffenen Person
die Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen einzuräumen. 3Bei Gefahr
im Verzug kann bereits vor der Anhörung eine vorläufige Löschung
angeordnet werden.
- 1Maßnahmen gemäß dieser Anlage sind keine Ordnungsmaßnahmen gemäß der
Landessatzung. 2Parteiordnungsverfahren nach der Landessatzung bleiben
davon unberührt.
[Ende der Anlage.]
- Diese Satzungsänderung tritt am 15. November 2026 in Kraft. Bis dahin ist
sie auf der Webseite des Kreisverbandes zu veröffentlichen, allen
Mitgliedern zuzusenden und in den vom Kreisvorstand zur Verfügung
gestellten elektronischen Kommunikationskanälen auf die Fundstelle
(Webseite) in der Gruppenbeschreibung von Chatgruppen jeweils zu
verweisen.„
Begründung
Die im Juni 2021 vom damaligen Kreisvorstand für den damaligen E-Mail-Debattenverteiler beschlossene Netiquette ist überarbeitungs- und ergänzungsbedürftig und muss Teil der Satzung werden, um Rechtsverbindlichkeit für die Mitglieder zu schaffen. Die Gestaltung muss dem demokratischen Partizipationsrecht und der Meinungsfreiheit der Mitglieder in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden. Das erfordert Regeln für ein rechtssicheres Verfahren.
Der Entwurf der neuen Netiquette ist den Mitgliedern bereits 2025 übersandt worden (zusammen mit dem Arbeitsentwurf für eine neue Satzung insgesamt). Änderungsvorschläge zur Netiquette gab es nicht. Gegenüber dem damaligen Entwurf ist in Ziffer 8 der Netiquette die Möglichkeit der Sofortreaktion bei besonders grobem Verstoß gegen die Verhaltensregeln ergänzt.
Da die Gesamtüberarbeitung der Satzung noch nicht abgeschlossen ist, soll nun zunächst die bestehende Satzung um die Netiquette ergänzt werden – diese soll dann später zusammen mit weiteren Satzungsüberarbeitungen auch Teil einer insgesamt aktualisierten Satzung werden.