| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 10.11.2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Grüne Jugend Steglitz-Zehlendorf (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.11.2026, 18:28 |
A3: Awareness Antrag
Antragstext
Die Räume, die Bündnis90/Die Grünen in Steglitz-Zehlendorf schafft, sind
wichtige Räume der Begegnung, des Austausches und der politischen Debatten. Hier
kommen verschiedenste Menschen mit ebenso unterschiedlichen Perspektiven
zusammen und gestalten wertvolle politische Arbeit vor Ort. Beim
Aufeinandertreffen dieser Perspektiven kommt es unweigerlich zu Konflikten, die
nicht immer verhindert werden können oder müssen. Handlungsbedarf besteht dabei
aber unter anderem dann, wenn, ob bewusst oder unbewusst, individuelle oder
gesellschaftlich bedingte Machtstellungen ausgenutzt, diskriminierende
Verhaltensweisen an den Tag gelegt oder persönliche Grenzen des Gegenübers
überschritten werden. Die Aufgabe, ein Bewusstsein für solche bisher noch nicht
reflektierten Dynamiken zu entwickeln und aufeinander zu achten, liegt bei uns
allen. Dennoch braucht es Ansprechpersonen in solchen Fällen, an die man sich
vertrauensvoll wenden kann und die einen besonderen Blick für Macht- und
Diskriminierungssensibilität haben. Diese Rolle übernehmen Awareness-Personen.
Diese sind weder dazu da, Übergriffigkeiten zu sanktionieren, noch
psychologische Unterstützung anzubieten, insbesondere müssen sie kein
psychologisch ausgebildetes Fachpersonal sein. Ihre Aufgabe ist es vielmehr,
eine zentrale, betroffenenorientierte (somit parteiische) Anlaufstelle zu sein,
die für Betroffene von Diskriminierung oder Übergriffigkeit vertraulich
ansprechbar ist. Parteilichkeit bedeutet dabei, sich solidarisch an die Seite
der betroffenen Person zu stellen, ihre Erfahrungen und Wahrnehmungen ernst zu
nehmen und diese nicht infrage zu stellen oder zu relativieren. Betroffene
sollen sich ohne Angst vor Schuldzuweisungen an die Awareness-Personen wenden
können. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Bedürfnisse und die
Selbstbestimmung der betroffenen Person.
Menschen in dieser Funktion gibt es derzeit in unserem Kreisverband nicht. Um
diesen noch weiter zu einem angenehmen, diskriminierungssensibleren Raum für
alle Menschen zu entwickeln, beschließt die Kreismitgliederversammlung:
Der Kreisvorstand wird beauftragt, ein Awareness-Konzept auszuarbeiten und
der KMV anschließend zum Beschluss vorzulegen. Dieses regelt insbesondere
die Wahl und Aufgaben der Awareness-Personen, deren Unabhängigkeit von den
Organen des Kreisverbandes sowie den Umgang mit möglichen
Interessenkonflikten, auch in Abgrenzung zu anderen Strukturen wie
Ombudsstellen und Organen des Kreisverbands. Außerdem definiert es einen
Handlungsrahmen für die Awareness-Personen und die perspektivisch zur
Verfügung stehenden Ressourcen wie Schulungen und Materialien.
Die Mitglieder des Kreisverbands sind in den Ausarbeitungsprozess
einzubinden. Allen Mitgliedern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre
Perspektiven, Erfahrungen und Wünsche einzubringen. Hierfür sollen
geeignete Beteiligungsformate angeboten werden, beispielsweise eine
anonyme Mitgliederbefragung und/oder ein offener Workshop. Dabei soll
insbesondere sichergestellt werden, dass auch sensible Erfahrungen und
Anliegen vertraulich eingebracht werden können. Nach dieser Beteiligung
berichtet der Kreisvorstand auf einer Kreismitgliederversammlung über den
aktuellen Erarbeitungsstand. Spätestens auf der KMV, die nach vier Monaten
nach Beschluss dieses Antrags stattfindet, wird über den Zwischenstand
berichtet. Wurden die Mitglieder bis zu diesem Bericht nicht eingebunden,
wird ein Zeitplan für die weitere Erarbeitung vorgelegt. Das
ausgearbeitete Awareness-Konzept ist spätestens sechs Monate nach
Beschluss dieses Antrags der Kreismitgliederversammlung zur Abstimmung
vorzulegen.
Der Kreisvorstand benennt eines seiner Mitglieder als zuständige
Ansprechperson für den Erarbeitungsprozess. Er kann weitere Personen aus
der Basis zur Ausarbeitung des Konzeptes hinzuziehen. Darüber hinaus kann
externe fachliche Beratung, beispielsweise durch erfahrene Awareness-
Strukturen oder Antidiskriminierungsstellen, in den Erarbeitungsprozess
einbezogen werden.